Photovoltaik zukünftig steuerlich gleich

Kategorie: Solartechnik
12.07.2010

Einer Meldung des Energie-Portals www.enbausa.de vom Montag zufolge, wird die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von Auf- und Indachanlagen mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

Wie Tobias Romeis - Sprecher des Bundesfinanzministeriums -  gegenüber Roto bestätigte, gelten von nun an auch dachintegrierte Anlagen als bewegliche Wirtschaftsgüter und können somit über 20 Jahre hinweg abgeschrieben werden. Der Hauptvorteil dieser Neuregelung: Besitzer einer dachintegrierten Anlage, die sich als Kleinunternehmer angemeldet haben, können die Anlage künftig zügiger abschreiben. Darüber hinaus können sie in den Genuss weiterer steuerlicher Vergünstigungen kommen, wie beispielsweise des so genannten Investitionsabzugsbetrages, der bisher Aufdachsystemen vorbehalten war. Für detaillierte Informationen über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten empfiehlt es sich auf jeden Fall, Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt herzustellen oder die Dienste eines versierten Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

"Für Neuanlagen tritt die Einstufung als bewegliche Wirtschaftsgüter sofort in Kraft, lediglich über die Behandlung von bereits installierten Anlagen besteht noch ein gewisser Klärungsbedarf", so Romeis, der aber auch für Besitzer von Bestandsanlagen gute Chancen auf die Anwendung der neuen Regelung sieht.


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