Glühlampenverbot

Kategorie: Elektrotechnik
26.08.2011

Der dritte Stepp des EU-weiten Glühlampenverbots tritt zum 01. September 2011 in Kraft. Ab dem 01. September 2011 dürfen nur noch alle Standardglühlampen und konventionelle Halogenglühlampen unterhalb der 60 Watt-Grenze in den Verkehr gebracht werden.

Der endgültige Abschied der Glühlampe erfolgt dann im September 2012. Die EU-Richtlinie beinhaltet einige Ausnahmen. Hierzu zählen Standardglühlampen
innerhalb der Energieeffiziensklassen A bis C, Linienlampen und Lampen, die in Haushaltsgeräten wie Ofen, Nähmaschine und Kühlschrank verbaut sind, sowie einige weitere Spezialitäten. Das Glühlampenverbot regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer Zuhause noch klassische Glühlampen im Einsatz hat, muss diese nicht ersetzen – auch wenn sich ein Austausch zugunsten energieeffizienterer Produkte lohnen würde. Diese sind zwar in der Anschaffung oftmals ein wenig teurer, amortisieren sich allerdings in den meisten Fällen schnell durch deutlich geringere Energiekosten. Eine Alternative für die verbotenen Glühlampen bietet die dekorierte Halogenlampen-Serie mit brillantem Halogenlicht in stilvollen Formen von Paulmann.


Glühlampenverbot, EU, energiesparend, Paulmann