Bis 31. Dezember Decken dämmen

Kategorie: Heizen
03.11.2011

Bis zum 31. Dezember sind Besitzer von Häusern aus der Zeit vor 1977 verpflichtet, die oberste Geschossdecke oder das Dach zu dämmen – zumindest, Raum so groß ist, dass sie in den Schrägen noch gerade stehen können.

Zudem müssen Warmwasserrohrleitungen isoliert, bestimmte alte Heizkessel
ausgetauscht und Thermostate an den Heizkörpern angebracht werden. Wer
den Anlass nutzen und sein ganzes Haus unter die Lupe nehmen möchte,
kann einen kostenlosen Energie-Check im Rahmen der deutschlandweiten
Klimakampagne „Haus sanieren – profitieren“ der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt (DBU) erhalten. „Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der Regel“, weiß DBU-Energieberater Andreas Skrypietz. Die Pflicht, bis zum Jahresende entweder seine oberste Geschossdecke oder das Dach zu dämmen, gilt nur für ältere Häuser, die vier Monate oder länger auf mindestens 19 Grad
Raumtemperatur geheizt werden.  Wer gerade erst ein entsprechend altes Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft hat, genießt allerdings eine Sonderfrist und
kann sich zwei weitere Jahre Zeit lassen, bis er diese Nachrüstpflichten
erfüllt. Das gilt aber nicht in allen Punkten: So dürfen Eigentümer
bestimmte Heizkessel, die vor dem 1. November 1978 eingebaut wurden,
nicht mehr betreiben.  Die einzelnen Bundesländer sind dafür verantwortlich, die
Energieeinsparung umzusetzen. Sie können Bußgelder von bis zu 50.000
Euro verhängen, wenn Hausbesitzer vorsätzlich oder leichtfertig ihre
Pflichten nicht erfüllen.


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